Unterricht ohne graue Theorie und Langeweile.
Theorie die Spaß macht und begeistert!
Übersicht des theoretischen Unterrichts
Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf
Doppelstunden. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so
beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. Die Mindestdauer des
klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) findet Ihr in folgender Tabelle.