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Warum sollten Sie das Angenehme nicht mit dem Nützlichen verbinden und in Waldecks heimlicher
Hauptstadt Bad Arolsen - umringt von Wald und Natur - Ihre Fahrerlaubnis, den Führerschein für
Auto oder Motorrad zu erwerben oder aber verlorene Kenntnisse ohne Stress in lernfördernder
Umgebung auffrischen?
Wir ermöglichen Ihnen durch tägliche Intensivschulungen in einer Kurzzeitausbildung in
Theorie und paralleler praktischer Ausbildung die von Ihnen gewünschte Fahrerlaubnis zu erwerben.
Um alle gesetzlichen Vorraussetzungen ihrerseits zu erfüllen ist es wichtig, vor Beginn der
Ausbildung die Hürde der jeweiligen Verwaltungsbehörde in Angriff zu nehmen, wobei wir Ihnen
aber selbstverständlich hilfreich zur Seite stehen.
Zunächst muss jede/r Bewerber/in, egal welche Fahrerlaubnis beantragt wird, folgedes vorweisen:
- Personalausweis
- Passbild
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen in erster Hilfe (Gilt nur bei Ersterweb)
- Sehtestbescheinigung
Jetzt liegt es an der Verwaltungsbehörde, die ca. 4 bis 6 Wochen Zeit benötigt, um den
Verwaltungsvorgang zu bearbeiten und anschließend dem zuständigen TÜV in Kassel
ihren Prüfauftrag zustellen kann, der dann wiederum an uns weiter gegebeben wird, so dass wir
einen Prüftermin mit Ihnen und dem TÜV vereinbaren.
Daran denken: die Ausbildung kann auch parallel oder vorher beginnen!
Die Verwaltungsbehörde verlangt Erfahrungsgemäß seit dem 01.01.1999 bei der
Antragstellung folgede Erklärung über:
- Ihren Hauptwohnsitz,
- Den Ort Ihrer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung,
- oder ob Sie dort eine Arbeitsstelle haben.
Und das müssen Sie bei Abgabe ihrer Unterlagen unbedingt beachten!
Die Zustimmung der Verwaltungsbehörde einholen einer Ausnahmegenehmigung nach § 17 abs. 3 Satz 1
Fahrerlaubnisverordnung, ob die Ablegung der Prüfung in Bad Arolsen möglich ist.
Wenn nicht - warum nicht?
Sie müssen zu diesem Zweck ein berechtigtes Interesse seitens des Fahrschülers nachweisen,
was zum Beispiel die berufliche Notwendigkeit der Fahrerlaubnis, verbunden mit einer ansonsten
zeitlichen Unabkömmlichkeit von der Schule oder vom Arbeitsplatz o.ä. darstellen würde.
Leider haben wir - die Fahrschule - keinen Einfluss auf die gesetzliche Regelung. Wir möchten
aber besonders darauf hinweisen weil wir wissen, dass hier sehr oft von anderen Ferienfahrschulen
nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung:
info@fahrschule-scheele.de.
Auch wenn dieser in der Fahrerlaubnisverordung vorgegebene Verwaltungsakt zunächst kompliziert
erscheint, ist er in der Praxis jedoch bei gezielter Planung um so einfacher und zu meistern.
Wir halten es gegenüber anderen übrigens nicht für unbedingt seriös, Ihnen vor Beginn
der Ausbildung im Voraus glaubhaft zu machen und zu versichern, wieviele Fahrstunden Sie bis zum
erfolgreichen Bestehen der Prüfung benötigen und welche Kosten dabei im Einzellfall konkret
für Sie entstehen. Aber Sie können sich selbst Ihren Erfolg ausrechnen, denn Ihr Erfolg ist
vom positiven vertrauensvollen Verhältnis zwischen Ihnen als Fahrschüler und uns als Fahrlehrer
oder Fahrlehrerin, sowie von der jeweiligen persönlichen Fahrzeugführereignung, Ihrer Geduld,
Ihrem Geschick und aber auch von Ihrem Lebensalter abhängig.
Extern bieten wir Ihnen einen Fahrservice, der die Möglichkeit der An- und Abreise kostengünstig
in eine Unterkunft Ihrer Wahl vom Hotel oder Pension zur Fahrschule ermöglicht.
Eines noch zum guten Schluss:
Auch wir als Ferienfahrschule können keine Wunder vollbringen, wohl aber Sie freundlich, ehrlich
systematisch und zielstrebig zu Ihrem Führerschein bringen, so dass Sie immer wieder gerne in
unser Fürstentum Bad Arolsen kommen.
Andreas Scheele
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