Fahrschule Scheele
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Willkommen bei der Fahrschule Scheele

     Hier die News:

2011-04-24
M O T O R R A D F Ü H R E R S C H E I N ---A B ---2013

Bundesrat und Bundestag sind sich einig. Nun kann die neue Fahrerlaubnisverordnung veröffentlicht werden. Damit tritt dann diese Verordnung am 19.Januar 2013 in Kraft. Auf den Weg hat die Europäische Union diese Neuregelug gebracht und es war spannend wie die Umsetzung der Mitgliedsstaaten, insbesondere der deutschen Regierung, erfolgen wird.

Führerscheinklasse S und Führerscheinklasse M:
Beide Klassen werden zusammengefasst in der neuen Klasse AM.

Führerscheinklasse A1:
Leichtkraftrad bis 125 ccm und maximal 11 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW (20 PS)
Bisher waren für die 16- und 17jährigen Fahrer die Höchstgeschwindigkeit auf max. 80 km/h beschränkt. Mit der neuen Regelung ab dem 19. Januar 2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Weiterhin bleibt die Motorgröße bei 125 ccm. Führerscheine der Klasse 3 und 4 vor dem 01.04 1980 dürfen diese Klasse weiterhin fahren, da sie mit eingeschlossen ist.

Führerscheinklasse A beschränkt:
Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Das Leistungsgewicht ist auf 0,2 kg/kW beschränkt,.
Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.

Führerscheinklasse A unbeschränkt:
Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit unbegrenzter Leistung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW (20 PS) . Der Direkteinstieg in diese Klasse ist ab dem 19.Januar 2013 dann bereits für 24 jährige möglich. (bisher ab 25 Jahren) Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen.


Fazit:
Alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihren A2 machen, können nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Prüfung ihren A erhalten. Wer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.
Wer ab dem 19. Januar 2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt auf 15 Jahre. Sie muss dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert. Wird der Antrag zur Verlängerung vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch. Alle älteren Führerscheine (vor dem 19. Januar 2013) müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.




2010-11-19
>>>>>>>>>>>>>>>>>> F ü h r e r s c h e i n - A u s b i l d u n g>>>>>>>>>>>>>>>

Viele, viele Bestimmungen gilt es zu beachten, bevor Sie in Deutschland den Führerschein in den eigenen Händen halten. Gerade in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung haben sich sehr viele Details geändert, und sind neue Ausbildungsinhalte hinzu gekommen.

Bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Vorschriften.

Sobald Sie in der Fahrschule angemeldet sind, können Sie dort auch mit der Ausbildung beginnen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist vorgeschrieben. Außerdem werden Sie einen gewissen Teil Ihrer Freizeit aufbringen müssen, um sich den theoretischen Prüfungsstoff anzueignen. Das Erlernen von Theorie und Praxis soll in der Ausbildung miteinander »verzahnt« werden; Fahrstunden sollten frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stattfinden.

Wie viele Fahrstunden Sie brauchen (oder haben möchten), hängt dabei sehr stark von Ihrer praktischen Begabung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit und Motivation ab. Theoretische oder praktische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch). Diese Vorschriften sind in den letzten 15 Jahren sehr stark aufgestockt worden. Seit dem ist z.B. neu:

* Teilnahmepflicht am theoretischen Unterricht
* Einführung der Sonderfahrten (das sind Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten), die erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden dürfen
* Verlängerung der Fahrprüfungsdauer auf 45 Minuten (Pkw)
* Keine Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen mehr, wenn ein normaler Schaltwagen-Führerschein gewünscht wird
* Anpassung des Fahrverhaltens an eine Vielzahl neuer oder geänderter Verkehrsregeln
* Theoretische Prüfung nur am PC beim TÜV oder DEKRA

Außerdem hat die Verkehrsdichte in Deutschland stark zugenommen. Die Führerscheinausbildung musste also immer gründlicher werden. Schließlich kam im Jahr 1987 auch noch die Probezeit für Fahranfänger hinzu, die zwischen 2 und 4 Jahren dauert.




2010-09-12

2010-08-10
>>>>>>>>>>>> Wie finde ich eigentlich eine gute Fahrschule und was kostet es etwa ? <<<<<<<<<<<


* Schauen Sie sich die Webseiten von Fahrschulen in Bad Arolsen/ Volkmarsen und Umgebung an. Dort sollten bereits viele Informationen über die Fahrzeuge, Preise, Theorie- und Praxisausbildung hinterlegt sein . Nehmen Sie telefonisch, oder besser noch persönlich Kontakt zu Fahrschulen auf z.B. hier FAHRSCHULE SCHEELE 015789358020 oder 056916700 und lassen Sie sich beraten. Seriöse Fahrschulen werden Ihnen bereits am Telefon umfassende Auskunft über alle wichtigen Dinge (Fahrzeuge, Theorie- und Praxisausbildung, Preise) geben.
* Fragen Sie nach, ob Sie unverbindlich an einem "Schnupperunterricht" in der Theorie teilnehmen können und entscheiden Sie sich dann. Falls Sie andere Fahrschüler in verschiedenen Fahrschulen kennen, fragen Sie diese, ob sie etwas dagegen haben, wenn Sie bei einer Fahrstunde mitfahren. Sie können sich dabei sehr gut ein Bild über den Ausbildungsstandard, die Fahrlehrer, die Zufriedenheit der Fahrschüler, die Räumlichkeiten das Ambiente , Lernklima und den Zustand der Fahrzeuge machen.
* Vorsicht bei allzu deutlich hervorgehobenen Billigpreisen, und bei Festpreisversprechen ! Auch eine Fahrschule muß kostendeckend arbeiten. Fahrschulen mit sogenannten Tiefstpreisen können keine guten Fahrlehrer beschäftigen, da diese niemals für einen "Appel und ein Ei" arbeiten. Und Sie möchten doch sicherlich einen ausgeglichenen und gut gelaunten Fahrlehrer an Ihrer Seite haben, oder ?
* Falls Sie eine Motorradausbildung absolvieren möchten (Klasse A), fragen Sie nach, ob Ihr Fahrlehrer selbst Motorrad fährt und Ihnen die Grundfahraufgaben (Geschicklichkeitsübungen) auch vorführen kann! Denn was der Hans nicht kann lernt Hänschen eben nie ! Aber leider ist dies schon längst nicht mehr selbstverständlich. Wenn Ihr Fahrlehrer Sie in der praktischen Ausbildung auch einmal mit seinem eigenen Motorrad begleiten kann, wird er Ihnen vieles zeigen können. Ein solcher Fahrlehrer wird Sie wesentlich schneller zum Erfolg führen und ist auch in der Regel verständnisvoller und einfühlsamer. Wie sieht es mit der Bekleidung aus? Stellt die Fahrschule sie ? Haben die Motorräder ABS ? Gibt es eine Fahrschülerunfallversicherung?
* Achten Sie darauf, daß Sie die Termine der theoretischen und praktischen Ausbildung mit Ihren beruflichen und privaten Terminen vereinbaren können.THEORIE IN DER FAHRSCHULE SCHEELE DIENSTAG UND MITTWOCH VON 18:30 UHR bis 20:00 UHR und am Donnerstag zur gleichen Zeit in Volkmarsen
PRAXIS NACH ABSPRACHE
* Schauen Sie sich ruhig auch die Preise an. Aber bedenken Sie immer, daß Ihnen eine seriöse Fahrschule keinen Endpreis für Ihre Ausbildung nennen kann. Was Sie tatsächlich am Ende Ihrer Ausbildung zahlen müssen, hängt zu einem großen Teil von der Qualität und Effektivität ab mit der Ihre Ausbildung erfolgt. Absolvieren Sie Ihre praktische Fahrausbildung nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Stressphase. Ausgeschlafen und ausgeruht sind Sie wesentlich aufnahmefähiger und kommen viel schneller ans Ziel.
* Sorgen Sie dafür, dass Sie ausreichende Mittel für Ihre Fahrausbildung zur Verfügung haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung kurz vor der praktischen Prüfung wegen Geldmangel beenden müssen, dann haben Sie eine Menge Geld vernichtet. Ein Führerschein Klasse B im Ersterwerb kann weniger als 1.500,00 € oder mehr als 3.000,00 € kosten. Normalerweise brauchen Sie 1.500,00 bis 2.000,00 EUR dafür. Die Führerscheinkosten unterscheiden sich regional erheblich. Bevor Sie Ihren Führerschein nicht über den Dispositionskredit Ihres Girokontos finanzieren, sollten Sie sich erkundigen, ob ein Ratenkredit nicht günstiger ist.
* In der praktischen Ausbildung sollte stets eine Einweisung und natürlich Auswertung für Ihre Übungen durchgeführt werden. Sie sollten also immer Ihren genauen Ausbildungsstand kennen. Wir in der FAHRSCHULE SCHEELE arbeiten dazu mit einem "Leitfaden" der durch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände herausgegeben wird und sichern damit ab, daß Sie am Ende der Ausbildung alles beherrschen, was zur erfolgreichen Prüfung benötigt wird.
* Achten Sie auf Pünktlichkeit! Fahrstunden in denen der Fahrlehrer Einkäufe oder andere private Dinge erledigt, sollten der Vergangenheit angehören!
* Sollten Sie dennoch mal über einige Dinge unzufrieden sein, sprechen Sie das gleich offen und ehrlich an. Eine gute Fahrschule und ein guter Fahrlehrer werden immer versuchen ganz individuell auf jeden Fahrschüler einzugehen. Wenn Sie das Gefühl haben, an "die falsche Adresse" geraten zu sein, dann wechseln Sie die Fahrschule. Das ist jederzeit möglich! Ihre "alte Fahrschule" ist verpflichtet Ihnen über Ihre bisherige Ausbildung in Theorie und Praxis eine Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Wir bieten eine pädadogisch fundierte Ausbildung, die sich in Theorie und Praxis an dem curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände orientiert. Der theoretische Unterricht stützt sich auf moderne Medien. In der praktischen Ausbildung bemühen wir uns um ein ruhiges Ausbildungsklima, das die individuellen Lernbedürfnisse des einzelnen Fahrschülers berücksichtigt.
Daneben besteht aber ein relativ hoher Leistungsanspruch gegenüber uns selbst und gegenüber den Fahrschülern: Ziel ist eine möglichst kurze Ausbildung, die bei der ersten Prüfung zum Erfolg führen sollte, was bei guter Zusammenarbeit in den meisten Fällen auch klappt.



2010-08-11
Wieviel Geld kostet ein Führerschein?

Eine Frage, die von angehenden Fahrschülern häufig gestellt wird, und die äußerst schwierig zu beantworten ist.
Warum ist es so schwierig, die Frage nach dem lieben Geld zu beantworten?

— Weil auch die Anforderungen unterschiedlich sind.
— Weil eine topmoderne Ausbildung mit hochmotivierten Fahrlehrern, guten Serviceleistungen und folgerichtig hervorragenden Prüfungsergebnissen mehr Geld kostet als die Abfertigung in einem Billigladen, wo schlecht bezahlte Inhaber oder Angestellte den Feierabend herbeisehnen.
--Weil gute und neue Fahrzeuge z.B unser Golf GTI oder Mercedes Benz sehr viel Geld kosten, aber eine tolle und stressfreie Ausbildung garantieren.
--Weil es zu einem großen Teil natürlich auch vom Fahrschüler selbst abhängt, wie viele Ausbildungsfahrten er benötigt — oder sich „gönnt“. Denn eines steht fest:

Wenig Ausbildung = wenig Erfahrung = wenig Erfolg

Es gibt in Deutschland tatsächlich extreme Preissprünge — wie etwa bei den Mieten oder beim Friseur. Einem Fahrschulinhaber aus Waldeck-Frankenberg stehen wahrscheinlich die Tränen in den Augen, wenn er die Preisliste einer repräsentativen Münchener Fahrschule sieht...

Auch auf dem Fahrschulmarkt gibt es einen harten Wettbewerb mit Sonderangeboten und Dumpingpreisen, besonders in großstädtischen Ballungsgebieten . Vereinzelt werden von den schwarzen Schafen der Branche sogar „normale“ Übungsfahrstunden als Sonderfahrten ausgewiesen. Das senkt zwar mitunter die Fahrstundenzahl und bringt viel Mund-zu-Mund-Propaganda, jedoch kann die Fahrerlaubnis später von der Behörde einkassiert werden, falls die Manipulation ans Licht kommt. Nicht umsonst müssen Fahrlehrer und Fahrschüler vor der Prüfung unterschreiben, dass diese Fahrten absolviert worden sind. Außerdem ist diese Trickserei verantwortungslos: Denn Fahranfänger, die die Gefahren der Autobahn-, Landstraßen- und Nachtfahrten nicht beherrschen, sind rollende Zeitbomben auf unseren Straßen — hier reicht ein Blick in die Unfallstatistik.

Es spricht also viel dafür, die Wahl der Fahrschule nicht allein über den Preis zu treffen.

Wenn man keine besseren Anhaltspunkte hat (am besten sind Empfehlungen von Freunden, die zufrieden mit der Ausbildung waren), dann führt der einzig richtige Weg durch die Türen möglichst vieler Fahrschulen und über ausführliche Beratungsgespräche. Machen Sie sich ein eigenes Bild von den Leistungen und dem Lernklima.
Wir geben aus den vor genannten Gründen z.B. keine Angebote und Preiversprechen im Internet oder per M@il ab !
Letztendlich können Sie dann aus den Fahrschulen, die in die engere Wahl gekommen sind, die sympathischste auswählen.

Achtung: Prüfungsgebühr(en)!
Gegen Ende der Ausbildung, wenn die Geldmittel des Fahrschülers sowieso schon knapp geworden sind, wartet noch ein großer Kostenfaktor: die Fahrprüfung. Deren Preis setzt sich immer zusammen aus dem Teil, den die Fahrschule für ihre Leistung verlangt, und dem Anteil für die Prüforganisation.
* Die Prüfungsorganisation verlangt ebenfalls eine Gebühr, nämlich für ihren Verwaltungsaufwand und die Entsendung des Prüfers. Auf diesen Betrag hat wiederum die Fahrschule keinen Einfluss.
* Die Prüfungsgebühren sollte man sich rechtzeitig beiseite legen, damit am Ende der Ausbildung noch genug Geld greifbar ist...
* Sollte man bereits in den ersten Minuten der Fahrprüfung durchfallen, wird sie dadurch nicht etwa billiger — denn es handelt sich um eine Pauschalkalkulation.
* Eine Wiederholungsprüfung kostet typischerweise genau so viel

Exklusives Angebot für alle Inhaber der Familienkarte Hessen:






2009-04-20
>>>>>>>>>>>Und wann kann ich eigentlich mit der Führerscheinausbildung beginnen ?
>>>>>>>Und welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Bei den häufig auftretenden Fragen "Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" oder "Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?" gilt folgendes:

Jetzt Zeitpunkt der Antragsstellung: (Die Anträge sind in der FAHRSCHULE SCHEELE vorhanden)

Der amtliche Führerscheinantrag kann 12 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. dieser Antrag wird bei uns in der Fahrschule ausgefüllt und vom Fahrschüler an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle Korbach ) verlangt persönliches Erscheinen des Antragstellers.

Eine Ausnahme hierbei macht die Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.

Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:

Klasse B 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre , Anmeldung und Beginn mit 16,5 Jahren )
Klasse BE 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre wie oben , Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse A beschränkt 18 Jahre
Klasse A direkt , 25 Jahre
Klasse A1 M 16 Jahre
Klasse M - 16 Jahre
Klasse S - 16 Jahre
Klasse Mofa1 - 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre
Klasse L - 16 Jahre
Klasse T L, M, S 16 Jahre
Bis zum 18. Geburtstag, dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

* amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
* 1 Lichtbild BIOMETRISCH neueren Datums, ohne Kopfbedeckung,
* Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
* Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
* eventuell bereits vorhandener Führerschein
* Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
* Antrag mit Fahrschulstempel und Fahrschulnummer

Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:

Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.





2009-04-20
<<<<<<<<<<<<
Alle Bundesländer haben das Begleitete Fahren ab 17 eingeführt.
* Bereits mit 16,5 Jahren kann sich der Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein - eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
* Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule kann frühestens einen Monat vor dem 17.Geburtstag die Führerscheinprüfung gemacht werden. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt.
* Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.
* Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.
* Mit der Klasse B werden auch die Klassen M, L und S in die Prüfbescheinigung eingetragen. Die Klassen M, L und S dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
* Die Prüfbescheinigung ist mit verschiedenen Auflagen versehen.
* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
* Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist deshalb auch nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen. Nur schlafen sollte sie nicht.
* Weil die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält, muss der Fahrer ein gültiges Ausweisdokument mitführen (typischerweise den Personalausweis).

Verstöße und ihre Folgen
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Hier ein Auszug aus dem StVG
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.



2009-04-20
>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Probezeit ?
Fahrerlaubnis auf Bewährung...
Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt. Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit aber auch auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen aber mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase.

Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.

Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.

Wie lange dauert die Probezeit?

Solange man unauffällig und korrekt fährt: zwei Jahre. Bitte aufpassen bei der Berechnung des letzten Tags: Die zweijährige Frist beginnt erst um Mitternacht nach der Aushändigung des Führerscheins! Man kann also sagen, die Probezeit dauert "zwei Jahre plus dem Rest von heute". Ein Beispiel: Wer am 2. Januar des Jahres 2010 frühmorgens den Führerschein erhält, dessen reguläre Probezeit endet erst am 3. Januar 2012 um 0 Uhr, das heißt, dieser gesamte 2. Januar zählt, zwei Jahre später, immer noch mit zur Probezeit!

Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.

Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren einer roten Ampel,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* Alkohol am Steuer, egal welche Menge (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.

Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash & Go.

Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...

Wird der Führerschein entzogen?

Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). Aber Achtung, man muss unbedingt eine Frist beachten: Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden, bis zu dem man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen sollte. Wer das nicht kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben, und zwar so lange, bis er die fehlende Bescheinigung vorlegt. Schwierig, wenn man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 250 Euro). Tipp: Manche Fahrschulen lassen in solchen Fällen mit sich handeln (Anzahlung, Rest später), insbesondere bei ehemaligen Fahrschülern. Für die Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.

Bringt »Verzögerungstaktik« etwas?

Nein. Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. Man kann die Nachschulung also nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, der sich bereits auf den Verkehrsverstoß bezieht. Ein Anfechten der Anordnung zum Aufbauseminar ist nicht möglich, sobald die Widerspruchsfrist gegen den ersten Bußgeldbescheid verstrichen ist.



2009-04-20
>>>>>>>>>>>Die Stufe der Sonderfahrten § § §

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Als Sonderfahrten, Sonderstunden oder auch »besondere Fahrstunden« bezeichnet man:

* die Überlandfahrten
(Bundes- oder Landstraßen)
* die Fahrten auf Autobahnen
* die Fahrten bei Dämmerung
oder Dunkelheit

Warum gibt es die Sonderfahrten?

In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.

Die Sonderfahrten können nicht miteinander kombiniert werden und dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werde. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und als Dunkelfahrt anzurechnen. Zwar ist es möglich, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie darf nur deshalb aber nicht als Sonderfahrt zählen, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?

Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell gar nicht. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage »wie viele Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?«. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Es müssen also zuvor noch andere Ausbildungsteile stattgefunden haben (richtig: die Fahrstunden der Grundausbildung).

Fahrlehrer werden in der Ausbildung oft mit Aussagen der Schüler konfrontiert: »soundso viele Fahrstunden sind ja nur Pflicht«, aber dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist unsinnig und rechtswidrig. Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden. Und die dauert eben so lange, »wie sie dauert«.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:
• Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):
Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Dunkelfahrten/Nachtfahrt
A, A1, B 5 4 3
A1 auf A 3 2 1
B auf BE, 3 1 1




2009-03-25
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Prüfbescheinigung für Mofas<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV).
Fahrzeuge
(siehe § 4 FeV): einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).
..zur Zeit haben wir den Kurs im Angebot und bieten die Ausbildung für 95.-€uro an



2009-03-19
>>>>>>>>>>>>>Was kann ich gegen Prüfungsangst tun?<<<<<<<<<<<<<<
"Lieber Fahrlehrer ich sage Ihnen gleich ich bin kein Prüfungsmensch!" So oder ähnlich klingen die Worte eines aufgeregten Fahrschülers vor seiner praktischen Prüfung. Dies ist nur allzu verständlich in dieser Situation, denn die meisten Menschen sind keine Prüfungsmenschen. Was aber tun, wenn die Ängste so groß werden, daß plötzlich nur noch eine große Leere im Kopf ist? Dass man plötzlich Fehler macht, die man sonst noch nie in der Fahrausbildung gemacht hat?

Hier sei an den Spruch eines Fahrlehrers erinnert, der die Situation nur zu treffend beschreibt: "Der Fahrlehrer kennt seinen Fahrschüler sehr genau, aber nicht immer seinen Prüfling!"

Deshalb an dieser Stelle einige Tipps, wie der Druck vor oder während der Prüfung ein wenig vermindert werden kann:

* Sie und Ihr Fahrlehrer sollten vor der Prüfungsfahrt davon überzeugt sein, daß Sie es schaffen werden. Eine solide Vorbereitung vor der Prüfung ist das beste Ruhekissen. Sprüche, wie "Wir können es ja mal probieren, vielleicht klappts ja schon." bauen nur zusätzlichen Druck auf und sollten vermieden werden.
* Simulieren Sie in den letzten Fahrten Ihrer praktischen Ausbildung eine Prüfungsfahrt und werten Sie diese gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer aus. Wir führen einen Prüfungsvortest mit Ihnen durch !
* Legen Sie ihren Prüfungstermin nicht in Phasen anderer beruflicher oder persönlicher Höhepunkte, wie z.B. andere Prüfungen in Schule oder Beruf, allg. Streßsituationen auch privater Art.
* Erzählen Sie nicht überall herum, wann Ihr Prüfungstermin sein wird. Sie schleppen dann nur noch zusätzlich den Erwartungsdruck der Mitwisser mit sich herum. Wenn überhaupt, sprechen Sie nur mit Personen darüber, die Ihnen Mut machen und Sie bestärken können. Leuten, die nur zusätzliche Hektik verbreiten, sollten Sie von Ihrer Prüfung erst erzählen, wenn Sie sie bestanden haben.
* Hören Sie nicht auf die Horrorgeschichten von Leuten, die mal durchgefallen sind! Nur wenige werden bereitwillig zugeben, daß ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist. Nicht selten wird von bösen Prüfern gesprochen und über deren Wiedererscheinen Angst und Schrecken verbreitet.
* Lenken Sie sich am Abend vor Ihrer Prüfung ein wenig ab. Durch vorheriges stundenlanges Studium des Lehrbuches werden Sie nichts Neues mehr entdecken. Sie können alles!
* Erscheinen Sie ausgeruht und pünktlich zur Prüfungsfahrt. Nehmen Sie möglichst vorher zum "Warmfahren" noch eine Fahrstunde. So können Sie sich in Ruhe bestens vorbereiten.
* Vermeiden Sie die Einnahme von Beruhigungsmitteln. Sie lindern nicht die "Prüfungsangst," sondern verringern nur Ihre Aufmerksamkeit und Konzentration bzw. Ihr Reaktionsvermögen.
* Denken Sie immer daran: Prüfer sind keine Götter. Sie wissen, daß Sie noch nicht alles wie ein alter Hase können. Es gibt keine fehlerfreien Prüfungsfahrten! Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.









2009-03-19
!Prüfungsangst, was tun? Nr.2

Angst — sie ist ein Überbleibsel aus unserer Evolution. Innerhalb kürzester Zeit wird der Körper durch Stresshormone auf Flucht oder Kampf vorbereitet. Was für den Steinzeitjäger lebensnotwendig war, ist in der modernen Zeit scheinbar unnütz.

Wer hat Angst?

Jeder Mensch hat Angst. Öhne Angst wäre man täglich ein Stuntman. Kinder haben noch keine Angst, sofern sie noch keine schlechten Erfahrungen gemacht haben. Sie laufen einfach auf die vielbefahrene Straße, greifen auf heiße Herdplatten und versuchen bissige Hunde zu streicheln.
Drei von vier Erwachsenen sind Angstzustände geläufig. Jeder Fünfte hat schon mal in seinem Leben länger unter Angst gelitten. Bei 3 % der Bevölkerung treten Begleiterkrankungen aufgrund von Angstzuständen auf.

Welche Angststörungen gibt es?

Man unterscheidet Phobien und Angstneurosen.
Unter den verschiedenen Phobien (61 an der Zahl!) sind am bekanntesten die Angst vor Tieren, Höhenangst, Flugangst und Platzangst.
Unter den Angstneurosen versteht man Panikattacken und Zwangsstörungen (z.B. Putzzwang).

Wie funktioniert der Mechanismus der Angst?

* Zunächst nimmt man sie wahr
* dann kommt der Gedanke (oh Mann... ich schaff es nicht...)
Anmerkung dazu: Wenn ich wirklich überzeugt bin es nicht zu schaffen, warum tue ich mir die Prüfung überhaupt an? Ich schaffe es ja sowieso nicht... STÖP! STÖP! Dieser Gedanke mündet in die sogenannte selbsterfüllende Prophezeiung. Also, Gedanken: STÖP!
* dann kommt die Angst (sichtbares Verhalten) durch Hormonausschüttung
* dann die physiologische Veränderung wie Herzrasen, hochroter Kopf
* dann die körperlichen Symptome wie Zitterfuß

Man kann übrigens an jedem Punkt diesen Kreislauf unterbrechen!
Wie gehe ich mit meiner Prüfungsangst um?

Die Prüfungsangst ist ganz normal und muss sein. Eine bestimmte Anspannung gehört zu jeder Prüfung, sonst kann es passieren, dass man die Sache zu leicht angeht. Wichtig ist nicht von außen zu viel Druck entstehen zu lassen.
- nur den Personen bescheid sagen, die dies unbedingt wissen müssen. Je weniger desto besser. Bei einem möglichen Misserfolg wird der Erklärungsbedarf geringer.
- Nicht zu wichtig nehmen. Es ist nur ein Teil unseres Lebens und entscheidet nicht über das Sein der Person oder das Leben.
- Das »nicht durchfallen dürfen«: Diese Einstellung ist kontraproduktiv. Welcher Steinzeitjäger lies sich schon gerne aufessen? Ich gebe mein bestes und mehr kann ich sowieso nicht tun. Wenn der Säbelzahntiger schneller war, Pech gehabt.
- Glück - gehört auch dazu, z.B. das berühmte Müllauto ...

Wie gehen Profis mit ihrer Versagensangst um?

»... immer weiter machen, immer weiter machen« (Öliver Kahn) ist ein sehr gutes Beispiel für die Örientierung nach vorne. Was schert mich der letzte Fehler ... es ist noch lange nicht vorbei ... kämpfen, kämpfen, kämpfen ....

Mit einem Formel-1-Fahrer wurde folgender Test durchgeführt: Er sollte eine beliebige Rennstrecke nur im Kopf abfahren. Er sollte angeben wann er über die Startlinie fährt und wann er über die Ziellinie fährt. Diese Zeit hat man gemessen und tatsächlich, sie stimmte bis auf die Sekunde genau mit den tatsächlichen Rundenzeiten überein. Unglaublich aber wahr.

Dieser Ansatz ist mein persönlicher Favorit für die Führerscheinprüfung. Der Prüfling muss jede Bedienung und jede Beobachtung kommentieren, d.h. sagen: »jetzt biege ich an der nächsten Ampel links ab, dazu schaue ich zunächst...«
Natürlich nicht laut, sondern leise.

Wie lange hält die Angst an?
Bei Panikstörung hat der Körper nach 10 - 20 Minuten alle zur Verfügung stehenden Hormone ausgeschüttet und kann nicht mehr »nachladen«. Dann lässt auch die Angst nach. Das deckt sich mit der Erfahrung, dass die stark Prüfungsnervösen meist in den ersten 15 Minuten nicht bestehen. In den ersten zwei Minuten der Prüfungsfahrt steigt der Puls von 80 (Ruhepuls) auf 130 ... 150 Schläge in der Minute. »Das Herz schlägt einem bis zum Hals«. Danach geht der Puls runter auf 90... 100 Schläge (eigene Messungen)

Diverse Mittelchen...

Medikamente beeinträchtigen die Reaktion und das visuelle Sehvermögen und sind natürlich verboten. Die Wirkung von Beruhigungsmitteln auf pflanzlicher Basis (Baldrian) ist so gering, dass sie von den Stresshormonen glatt an die Wand gedrückt werden. Jedoch tritt hier ein Placebo-Effekt auf. Man glaubt es geht einem besser. Der Glaube kann ja auch Berge versetzten. In der Medizin arbeitet man oft mit Placebos, wenn der Patient an die Wirkung glaubt, hilft es auch

Viel Glück, und toi toi toi.






2009-03-13
Die Probezeit:
Fahrerlaubnis auf Bewährung...
Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt. Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit aber auch auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen aber mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase.

Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.

Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.

Wie lange dauert die Probezeit?

Solange man unauffällig und korrekt fährt: zwei Jahre. Bitte aufpassen bei der Berechnung des letzten Tags: Die zweijährige Frist beginnt erst um Mitternacht nach der Aushändigung des Führerscheins! Man kann also sagen, die Probezeit dauert "zwei Jahre plus dem Rest von heute". Ein Beispiel: Wer am 2. Januar des Jahres 2010 frühmorgens den Führerschein erhält, dessen reguläre Probezeit endet erst am 3. Januar 2012 um 0 Uhr, das heißt, dieser gesamte 2. Januar zählt, zwei Jahre später, immer noch mit zur Probezeit!

Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.

Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren einer roten Ampel,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* Alkohol am Steuer, egal welche Menge (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.

Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash & Go.

Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...

Wird der Führerschein entzogen?

Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). Aber Achtung, man muss unbedingt eine Frist beachten: Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden, bis zu dem man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen sollte. Wer das nicht kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben, und zwar so lange, bis er die fehlende Bescheinigung vorlegt. Schwierig, wenn man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 250 Euro). Tipp: Manche Fahrschulen lassen in solchen Fällen mit sich handeln (Anzahlung, Rest später), insbesondere bei ehemaligen Fahrschülern. Für die Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.

Bringt »Verzögerungstaktik« etwas?

Nein. Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. Man kann die Nachschulung also nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, der sich bereits auf den Verkehrsverstoß bezieht. Ein Anfechten der Anordnung zum Aufbauseminar ist nicht möglich, sobald die Widerspruchsfrist gegen den ersten Bußgeldbescheid verstrichen ist.



2009-03-13
>>>>>>>>>>>>> Die Nachschulung (»Aufbauseminar« , ASF)


In den achtziger Jahren wurde der Ausdruck »Nachschulungskurs« geprägt, der heute gar nicht mehr gerne verwendet wird, weil er so belehrend klingt. Gemeint ist ein Aufbauseminar, an dem Fahranfänger teilnehmen, die innerhalb der Probezeit mit einem Verkehrsdelikt auffällig geworden sind.

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz gekümmert hat.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

Die Kosten für ASF können sehr unterschiedlich sein, je nach der örtlichen Preissituation der Fahrschulen. Es sind schon Nachschulungen für unter 290 EURO angeboten worden, was sicher außergewöhnlich niedrig ist; das Fahrschulhonorar für Aufbauseminare pendelt sich zur Zeit bei etwa 300-500 EURO ein.



2009-03-13

<<<<<<<<<<< Strafanzeige gegen »Punkte-Schieber«
Vorsicht vor dieser Masche: »Übernehme Ihre Flensburger Punkte«.
Verkehrssünder wollen ihre Fahrerlaubnis retten — Abzocker machen Riesengeschäfte. Das KBA kommt zu der Überzeugung: Strafbar! Geldstrafen für alle Beteiligten, und wer solche Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet, dem drohen als Mindeststrafe drei Monate Gefängnis...

Neu ist nicht die Methode selbst, sondern die Tatsache, dass sie derzeit explosionsartig über das Internet vermarktet wird: Dubiose Geschäftemacher bieten an, Flensburger Punkte aus schwebenden Verfahren an Strohmänner zu verteilen, die noch etwas »Luft« auf ihrem Punktekonto haben - natürlich gegen Bares! 100 bis 1000 Euro pro Punkt sind an der Tagesordnung, je nachdem, wie stark es den Verkehrssünder drückt. Auch in unserem Forum finden sich seit einigen Wochen solche Angebote (»Probleme mit den Punkten? Mail' mich einfach an...«), die wir nach Möglichkeit entfernen.

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sehen einige erwischte Verkehrssünder ihre scheinbar letzte Rettung darin, solche Summen auch zu bezahlen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen im Anhörungsbogen werden unbeteiligte Dritte ins Spiel gebracht, die bereit sind, Punkte und Bußgeld auf sich zu nehmen, und die sich das teuer bezahlen lassen. Die Vermittler erwecken stets den Eindruck, im Falle von Ordungswidrigkeitenverfahren sei das völlig legal und problemlos. Fahrerlaubnis gerettet? Sorglos Verkehrsregeln missachten ohne Konsequenzen für den Führerschein, Punkte als Auktionsgegenstand? Juristen vermuteten hier bis vor kurzem eine rechtliche Grauzone. Urteile stehen zwar noch aus, aber möglicherweise hat man nun den richtigen Paragrafen identifiziert...

10.03.2003 — Eine Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) weist darauf hin, dass der Punktehandel im Internet keineswegs ein Kavaliersdelikt sei. Auch die - entgegen verbreiteter Behauptungen nicht durch das KBA bejahte - Aussage, dass bei Punkteübernahme von Ordnungswidrigkeiten keine Verfolgung drohe, müsse bezweifelt werden. Das KBA kommt nach eingehender Prüfung der Rechtslage vielmehr zu dem Ergebnis, dass sich die Beteiligten nach § 271 StGB der gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung strafbar machen, und beabsichtigt gegen die im Internet agierenden Anbieter Strafanzeige zu erstatten.
§ 271 Strafgesetzbuch:
Gemeinschaftliche mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, dass Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Die Fahrschule Scheele kann deshalb nur dringend davor warnen, sich auf derartige Abenteu(r)er einzulassen. Bliebe noch klarzustellen, dass alle Beteiligten, inklusive der eigentlichen »Verkehrssünder«, auch rückwirkend mit Konsequenzen rechnen müssen.

Und nun zum eigentlichen Thema:
Das Verkehrs-Zentralregister
(Mehrfachtäter-Punktsystem)


Das Flensburger Punktekonto und die daraus folgenden Maßnahmen sind seit dem 1.1.1999 neu geregelt. Hauptsächliche Änderung: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP, früher: ASK) wird ab einem bestimmten Punktestand zur Pflicht.

Im Bußgeldkatalog steht, für welchen Verkehrsverstoß es wie viele Punkte gibt. Bei bestimmten Punkteständen ergeben sich für den »Verkehrssünder« Folgen. Punkte werden mindestens zwei Jahre in einer Kartei (in Flensburg) gespeichert, aus Straftaten bleiben sie sogar fünf Jahre bestehen. Kommen innerhalb dieser Fristen keine neuen Punkte dazu, erlöschen sie. Die Teilnahme an einem ASP-Seminar wird ebenfalls registriert und bringt Punkte-Rabatt, aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt.

Die Punkte-Regelung seit 1.1.1999:
8 Punkte Der Fahrerlaubnisinhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt er bis zum Punktestand von 8 an ASP teil, erhält er 4 Punkte Rabatt.
9-13 Punkte Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, spätestens bei 8 gesammelten Punkten an ASP teilzunehmen, um den vollen Rabatt zu retten.
14-17 Punkte Wer bis hierhin schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt. Wer noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: Nun gibt es für ihn keinen Rabatt mehr.
18 oder mehr Punkte Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.

Nach fünf Jahren verfällt auch der Punkte-Rabatt! Man kann danach wieder an einem neuen ASP-Seminar teilnehmen. Eine Mehrfach-Teilnahme innerhalb von fünf Jahren ist nicht möglich.

Wo kann man den persönlichen Punktestand abfragen? Das eigene Punktekonto soll natürlich nicht von jedermann eingesehen werden können, deshalb bekommt man solche Informationen nicht am Telefon, sondern nur auf schriftliche Anforderung mit beglaubigter Unterschrift. Allerdings hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein Infotelefon eingerichtet, über das man Näheres über den Ablauf und die Kosten der »Punkte-Auskunft« erfahren kann.

Die Nummer lautet: (0461) 3160.



2007-05-23

***** M O T O R R A D - T R A I N I N G ******

Wir haben für alle Motorradfahrer den HONDA -Riding-Trainer als festen Bestandteil in unsere Fahrschule integriert , und können so nun allen interessierten Motorradfahrern hier in der Fahrschule ein einzigartiges gefahrloses Training bieten.



2006-03-03

> > > F A H R S I C H E R H E I T S T R A I N I N G < < <

:Wir werden immer häufiger gefragt wann und ob wir denn ein Sicherheitstraining sowohl für Auto als auch Motorradfahrer durchführen. Antwort grundsätztlich ja ! ;
aber : was will man mit dem Sicherheitstraining denn überhaupt erreichen ?
Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir sehr gut beurteilen, dass ein Sicherheitstraining darauf aufbaut , dass die Automatismen und die Fahrzeugbeherrschung sich stabil gesetzt haben müssen und keine Probleme mehr bereiten.
Genau aus diesem Grund haben führende Experten immer dazu geraten , dass eine Fahrpraxis von beim Auto etwa 30.000 Km und beim Motorrad 5000 Km pro Saison vorhanden sein sollte, bevor ein Fahrsicherheitstraining überthaupt in Frage kommt.
Wir finden es wäre sehr gefährlich und nicht zu verantworten wenn der Erfolg dadurch gefährdet würde, dass die Automatismen noch nicht ausreichend gefestigt sind.
Zu leicht entsteht doch dann ein übertriebenes Sicherheitsgefühl und es führt unweigerlich zur Selbstüberschätzung mit Folgen.
Wir beziehen die wesentlichen Elemente bereits in unsere Fahrschulausbildung mit hinein.
Aus diesem Grund ist das , was in die Ausbildung einbezogen werden kann, heute bei uns schon Inhalt und Gegenstand der Fahrausbildung, wie das Experten beurteilen und auch empfehlen.
Gerade Motorradfahrer wollen nach der Winterpause wieder voll einsteigen, und das am besten nur bei schönem Wetter und alles soll laufen wie geschmiert.
Die Erfahrung zeigt aber das gerade dies nicht geht am Beispiel von unzähligen Unfällen zum Saisonbeginn.
Der Führerschein alleine ist und bleibt eine Frage zwischen Gefühl und Verstand.






2004-01-09
Fahrlehrerausbildung
»Wie kann man eigentlich Fahrlehrer werden?«

Ausbildung - Prüfung - Praktikum - Abschlussprüfung.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wer Fahrlehrer/Fahrlehrerin werden will, um mit scheinbar wenig Anstrengung viel Geld zu verdienen, sollte ab hier aufhören zu lesen. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass viele Familien den Gürtel enger schnallen — der Führerschein gehört nicht mehr zum Standard. Die Zeiten in der Fahrschulbranche sind, auch wegen des harten Wettbewerbs und der zurückgehenden Schülerzahlen, nicht besonders rosig. In manchen Städten scheint es mehr Fahrschulen als Bäckereien zu geben. Auch auf unregelmäßige und anstrenge Arbeitszeiten (Nachtfahrten!) sowie reichlich Stress muss man vorbereitet sein. Trotzdem kann der Fahrlehrerberuf natürlich noch Spaß machen.
Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt »Fahrlehrerlaubnis«, und das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft nichts. Der minimal-Fahrlehrerschein umfasst die Klasse BE, und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Busse) aufbauen.
Die Voraussetzungen
Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber, spätestens bis zu seiner Abschlussprüfung, mindestens 22 Jahre alt sein, geistig, körperlich und fachlich geeignet sein; dazu wird normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung verlangt. Die fachliche Eignung wird durch die Prüfungen nachgewiesen. Für den Fahrlehrerberuf muss man zuverlässig erscheinen; das bedeutet: keine groben Vorstrafen, möglichst keine Eintragungen in Flensburg. Man muss mindestens einen Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen anerkannten Lehrberuf besitzen, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung), die Führerscheine A, BE und CE besitzen (nicht auf Probe), über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen; d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung.
Die Ausbildung (5 Monate)
Fahrlehrer müssen eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte. Die Ausbildung wird immer in Ganztagskursen abgehalten. Die Lerninhalte sind unterteilt in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat findet übrigens die »Fahrprüfung« statt (mehr dazu unten), nach 5 Monaten die Fachkundeprüfung.
Das Praktikum (4 1/2 Monate)
Der Bewerber bildet nach einer gewissen Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen, und zwar in einer so genannten Ausbildungsfahrschule; er wird dabei von einem besonders dafür geschulten, erfahrenen Fahrlehrer betreut und angeleitet. Etwa in der Mitte und am Ende des Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen »Erfahrungsaustausch« in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte zurück.
Die Abschlussprüfungen
Geprüft werden: Fahrpraxis: Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann (60 Minuten), Fachkunde schriftlich: eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind, Fachkunde mündlich: eine Art Quiz, bei der vom Prüfungsausschuss alle möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden, Lehrprobe theoretisch: Der Kandidat muss in seiner Ausbildungsfahrschule einen Unterricht halten, außer seinen Schülern sitzen noch die Prüfer mit im Raum, Lehrprobe praktisch: Der angehende Fahrlehrer gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde, während Mitglieder der Prüfungskommission mitfahren. Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn nach einem Monat wiederholen, es sind aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt. Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann »richtig« anfangen. Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Zeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis). Was kostet die Ausbildung? Obwohl es keine festgesetzen Preise gibt (genau wie in der Fahrschulwelt), sollte man für den Kurs und die Praktikumsbesprechung etwa 6.000 EURO einkalkulieren, plus Prüfungs- und Nebenkosten von ca. 1.000 EURO. Zum Bestehen der fahrpraktischen Prüfung empfiehlt sich noch eine zusätzliche Anzahl von »Trainingsfahrten« mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder. Dazu kommt -realistisch gerechnet- der Verdienstausfall während der 5monatigen Ausbildung, sowie die eher geringe Entlohnung in der Ausbildungsfahrschule. Da es Fahrlehrer-Ausbildungsstätten nicht wie Sand am Meer gibt, muss man oft auch noch die Unterkunft in einer anderen Stadt finanzieren. Alles in allem eine Investition, die sicher sehr genau geplant sein will.
Andreas Scheele





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